Vera Lengsfeld, frühere evangelische DDR-Bürgerrechtlerin, später Bundestagsmitglied erst für Bündnis90/Grüne, dann für die CDU/CSU, heute in der Werteunion aktiv, berichtet in ihrem Blog von einem Urteil des OLG Karlsruhe, das letztlich dem Weimarer Richter vollständig Recht gibt in der Auffassung, dass ein Familienrichter zuständig ist, wenn es um vermutete oder eben auch tatsächliche Kindeswohlgefährdung durch schulisches Maskentragen geht.
Damit ist nicht inhaltlich entschieden, ob das Weimarer Urteil Bestand haben kann. Es ist aber klar, dass die in Thüringen zuständige Staatsanwaltschaft, die sogar eine Hausdurchsuchung und Handybeschlagnahme bei dem Richter durchführte, selbst außerhalb des Rechts agierte. Offensichtlich ging es ihr im wesentlichen darum, dem betroffenen Richter und möglichen „Nachahmern“, die selber Expertengutachten anfordern, Angst einzujagen.