Martin Michaelis über den Ausgang des Disziplinarverfahren vor der EKD

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Wie berichtet, hatte Pfarrer Martin Michaelis sich einem Disziplinarverfahren wegen Teilnahme an einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen zu stellen. Michaelis wurde vorgeworfen, einer dienstlichen Weisung nicht nachgekommen zu sein, die Teilnahme an der Protestkundgebung zu unterlassen. Die Verhandlung fand am Freitag, den 6. September 2024, statt.

Trotz des kurzfristigen Hinweises auf den öffentlichen Verhandlungstermin fanden sich ca. 50 Unterstützer aus ganz Deutschland ein – Menschen, die sich kurzfristig von der Ostseeküste, aus NRW oder aus der Eifel auf den Weg gemacht hatten. Im großen Verhandlungsraum hörten sie jedoch zunächst nichts, da der Vorsitzende Richter darauf verzichten wollte, die Sprechanlage anzuschalten. Nach dem Insistieren der Zuschauer – einer rief zum Beispiel zu Recht: „Es ist unsere Kirche“ – wurden die Mikrofone angeschaltet.

Doch eines bekamen nur die beteiligten Parteien mit – der Personaldezernent auf der einen Seite und Michaelis und sein Rechtsanwalt auf der anderen Seite – und nicht die angereisten Zuschauer: die Aussage des Richters, dass er sich den Fall und die Schriftsätze im Vorfeld angesehen habe. Danach habe Michaelis mit der Teilnahme an der Demo gegen eine dienstliche Anordnung (gemäß § 58 Abs. 2 Pfarrdienstgesetz der EKD) verstoßen.

Waren die darauffolgenden Einlassungen der Parteien dann nur noch Theater für das Publikum? Dennoch war es interessant, wie der Leiter des Dezernates Personal die angemeldete Demo bewusst mit einem anderen, negativ durch die Presse gegangenen Demonstrationszug gleichsetzte. Michaelis wies in der Verhandlung darauf hin, dass dies eine Lüge sei. Er selbst berichtete von seiner Motivation, bei der Demo zu sprechen. In einem Seelsorgegespräch sei ihm ein Impfschaden berichtet worden, der erst Monate später durch die Presse ging. Das Publikum war von diesem emotionalen Bericht hingerissen und applaudierte.

Nach ca. einer Stunde zogen sich die Richter zurück, und es wurde im Ergebnis festgestellt, dass eine formlose E-Mail als dienstliche Weisung anzusehen sei, die ausreiche, um die Teilnahme und Meinungsäußerung auf einer Demo zu untersagen.

Nachdem der Vorsitzende Richter die Verhandlung geschlossen hatte, verkündete ein Gast in die Stille des Verhandlungsraumes, dass sich die Kirche mit diesem Urteil keinen Gefallen getan habe. Denn die Chance einer Handreichung oder Brücke für die Menschen, die in ihrer Person und Meinung ungerechtfertigter Weise stigmatisiert und ausgegrenzt wurden, wurde nicht genutzt. Dieses abschließende Votum war eine Wohltat für das Publikum und führte zu kräftigem Applaus.

Nach der Verhandlung gaben Martin Michaelis und sein Rechtsanwalt zu dem Urteil eine Stellungnahme ab.

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