„Vulnerable Gruppen“ – Sippenhaft in Corona-Zeiten

Die Stattzeitung berichtet:

„…Im Frühjahr 2020 wurden in der Bundesrepublik gleichzeitig mehr als 800.000 Menschen in Haft genommen. Ohne Anklage, ohne Schuld, ohne Verfahren, ohne richterliche Überprüfung, ohne die Möglichkeit Einspruch zu erheben, ohne Chance auf sofortige Haftaufhebung, ohne Information darüber, wie lange die Haft andauern soll. Isoliert. Ohne Besuch, ohne Freigang. Für jeden dieser 800.000 Menschen ist ungewiss, ob er dies überleben werde, d.h. ob der eigene Tod früher käme als die Haftentlassung. Bedingungen, die der Definition von Isolationshaft entsprechen, einer „…Form der Freiheitsentziehung, bei der einem bereits Inhaftierten innerhalb eines Gefängnisses oder einer ähnlichen Einrichtung Kontakt zu anderen Mitgefangenen, zur Außenwelt, meistens auch zu Beschäftigungsformen … verweigert wird. Die Isolationshaft dient ebenfalls dem Schutz anderer Inhaftierten und Wärtern…“ Was haben diese Menschen „verbrochen“?…

Die Wirkmächtigkeit der Formulierung „Schutz vulnerabler Gruppen“ verhindert, dass es in der Öffentlichkeit überhaupt als Skandal wahrgenommen wird: wie unmenschlich unsere Gesellschaft mit alten Menschen in Corona-Zeiten umgeht. Unmenschlich, weil im Mittelpunkt nicht ihr Wohlbefinden, ihre Lebensqualität, ihre Wünsche und Bedürfnisse stehen, sondern die Vorstellungen der Akteure von maximalem Gesundheitsschutz. …

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