Fanal der Unmenschlichkeit – Prof. Dr. Carsten Schütz

Der Autor, Prof. Dr. Carsten Schütz, ist Direktor des Fuldaer Sozialgerichts. Prof. Dr. Carsten Schütz ist empört über die Kulturlosigkeit der Corona-Diskussion. Er meint: Hinter dem harmlos klingenden Kürzel „2G“ steckt eine Kulturbarbarei.

Wen wollen Sie nicht in Ihrem Haus haben? Einbrecher, Ratten, Ungeziefer gehören sicher dazu. Nun soll der Kreis typischerweise ungebetener Gäste um eine Kategorie erweitert werden: Ungeimpfte – jedenfalls wenn es nach
dem Willen der Herrschenden geht, seien es solche mit demokratischer Legitimation (Regierungen) oder solche ohne jede Rückbindung an das Volk (Virologen). „2G“ lautet ein harmlos klingen des Kürzel, hinter dem eine Kulturbarbarei steckt: Menschen sollen, egal ob krank oder gesund, gesetzestreu oder Verbrecher, von sozialen Kontakten ausgeschlossen werden. Einst wurden nur „Aussätzige“ vor die Stadtmauern getrieben; das ist Schnee von gestern.

Es kommt nicht darauf an, ob man die Menschenwürde als Geschenk Gottes wertet oder nur als menschengemachte Gewährung in Gestalt von Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes: „Das Menschenbild des Grundgesetzes ist nicht das eines isolierten souveränen Individuums“, sondern das einer „geistig-sittlichen Person“, wie das Bundesverfassungsgericht bereits 1954 formuliert hat. Und das hat fundamental mit dem sozialen Grundbedürfnis jedes Menschen zu tun, in Gemeinschaft zu leben und am öffentlichen Leben, an der Kommunikation und am Austausch mit anderen teilzunehmen. Und diese fundamentale Rechtsposition hängt nicht von einer Vorleistung des Einzelnen ab; selbst ein Massenmörder verliert durch seine Verbrechen nicht den Anspruch auf Achtung seiner Würde. Wer, ohne dass von ihm irgendeine Gefahr ausgeht, von der Teilnahme am Leben mit anderen ausgeschlossen wird, der wird seines Status als würdebegabtes Wesen beraubt. Nichts Anderes bedeutet „2G“. Diese – im buchstäblichen Sinne – Herabwürdigung tritt auch auf, wenn etwa von der „Pandemie der Ungeimpften“ gesprochen und damit eine sprachliche Segregation vorgenommen wird, die jeden Respekt und jede Achtung vor dem Gegenüber vermissen lässt. Menschen, die sich gegen eine Impfung mit den nur vorläufig zugelassenen Impfstoffen entscheiden, können gute oder schlechte Gründe haben. Sie brauchen aber überhaupt keine, um als gleichberechtigte Glieder der menschlichen Gesellschaft handeln und leben zu dürfen. Wer dies anders sieht, spricht ihnen schlicht das Menschsein ab und macht sie zu bloßen Objekten des (staatlichen) Handelns. Kann dies sinnvolle und erstrebenswerte Grundlage des gesellschaftlichen Lebens sein?

Die Antwort auf diese eigentlich rhetorische Frage hätte ich im Jahr 2019 als selbstverständlich angesehen. Diese Selbstverständlichkeit ist jedoch weggefallen infolge einer veröffentlichten Meinung, die aus offensichtlich beliebig austauschbaren, (gerade) deshalb aber keineswegs überzeugenden Gründen bereit ist, fundamentale Tabus zu brechen – rechtliche wie kulturelle. Wie hoch der Preis sein wird, den wir für die damit einhergehende Spaltung und den Verlust der fundamentalen Werte unseres Zusammenlebens zahlen müssen, ist offen. Sie deuten sich bisher in Gestalt der psychischen Belastungen zahlreicher Menschen sowie in der Grundentscheidung der „vierten Gewalt“, auf Herrschaftskritik im Prinzip zu verzichten, nur vage an. Doch bereits das lässt Schlimmes erahnen.

Ungeimpfte Menschen sind als solche weder Kriminelle noch Schädlinge, die man bekämpfen und von sich fernhalten muss. Es sind geistig-sittliche Personen mit einem Achtungsanspruch, der von niemandem, auch nicht von Inhabern der Staatsgewalt oder gar Wissenschaftlern bestritten werden kann.

Weitere Beiträge