Das Urteil aus Weimar, das erstmalig in die Tiefe gehend die Rechtmäßigkeit der Bürgerrechtseinschränkungen im Zuge der Corona-Bekämpfung untersuchte, soll möglichst schnell wieder aus dem Verkehr gezogen werden. Gleich das OLG soll das Verfahren aufnehmen, nicht das LG. Darf man vermuten, dass die Richter des OLGs noch stärker nach Parteigesichtspunkten ausgewählt sind? Dass also eine größere Treue zur herrschenden Staatsmeinung denkbar wäre? Nun, lassen wir das als Frage im Raum stehen.
Umgekehrt ist es natürlich auch bedenkenswert, dass der zuständige Amtsrichter selbst in anderen Verfahren als Kläger aufgetreten ist …
Wie geht man nun mit den zu vermutenden Befangenheiten beider Seiten um?
Jedenfalls sollte die Aussage von Rechtsanwältin Jessica Hamed, Mainz, berücksichtigt werden: Der Amtsrichter hat nicht als Verschwörungstheoretiker oder als Corona-Leugner zu gelten, nur weil er die Maßnahmen für verfassungswidrig hält.
Umgekehrt bleibt aber auch abzuwarten, ob es so einfach ist, das Urteil zu kippen. Denn auch die Richter des OLGs könnten ja inhaltlich prüfen …