AG Bad Kissingen sieht keine Gehorsamsverweigerung – Rich­terin spricht unge­impften Sol­daten frei

LTO berichtet:

„Mehrfach verweigerte ein Bundeswehrsoldat die Impfung gegen Corona. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt erhob deshalb Anklage wegen Gehorsamsverweigerung, § 20 Wehrstrafgesetz (WStG). Die zuständige Richterin vom Amtsgericht (AG) Bad Kissingen aber sprach den Mann frei (Urt. v. 12.09.2023, Az. 24 Js 10196/22)…“

Der Datenanalyst Tom Lausen schreibt auf seinem Telegram Kanal:

„RICHTER MÜSSEN DIENSTVORSCHRIFTEN DER SOLDATEN BEACHTEN

Reihenweise wurden Soldaten schändlicherweise von nicht sehr fleissigen und nicht sehr soldatenrechtskundigen Richtern vor den Amtsgerichten und Landgerichten zu Freiheitsstrafen und hohen Geldstrafen verurteilt.

Seit mein Bruder RA Sven Lausen die Richter dazu bringt, die Dienstvorschriften beizuziehen, sehen wir Freisprüche für die Soldaten, denn die Befehlslage gegen Soldaten „Soldat lass Dich impfen“ ist keinesfalls ein rechtmässiger oder beachtlicher Befehl.

Richter, die die Dienstvorschriften nicht beiziehen, begehen u.U. Rechtsbeug. + Verfolgung Unschuldiger, beides Verbrechen.

Damit auch andere Anwälte das endlich bei ihren Soldaten durchsetzen können, habe ich das Unsägliche gemacht: ChatGPT, eine künstliche Intelligenz, befragt… und siehe da, noch ist diese Intelligenz ehrlich… in dieser einen Frage (ansonsten eher eine Impfpropagandasuchmaschine).

Dienstvorschriften sind beizuziehen. Viel Glück liebe Anwälte und liebe Soldaten!“

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