Gutachten zur Untauglichkeit von PCR-Tests zum Nachweis einer möglichen Infektion

In ihrem Gutachten vom 1. Jan. 2023 zur Tauglichkeit der RT-qPCR-Testmethode («PCR-Test») gelangt Frau Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmer zu folgendem Ergebnis:
„Zur Testung asymptomatischer und selbst symptomatischer Menschen anhand eines Nasen‐ Rachenabstrichs, wie er massenweise unkritisch und überwiegend von nicht‐medizinischen Personal OHNE (hierbei entscheidend: entgegen der WHO‐Forderung!) Anamnese‐ und Symptomerhebung bei den Getesteten erfolgt, ist die eingesetzte RT‐qPCR in jeglicher Form nicht tauglich, eine Infektion und vor allem eine Infektiosität mit SARS‐CoV‐2 zu erkennen.“ Prof. Dr Kämmerer; siehe Gutachten S. 39.

Ein positiver PCR-Test hat epidemiologisch betrachtet keine Beweiskraft. Und ein mit positivem PCR-Test Verstorbener ist „nur“ mit positivem PCT-Resultat verstorben. Über die wahre Todesursache sagt der Test nichts aus.

Das Gutachten reiht sich ein in eine Fülle eindeutiger Evidenz der letzten 3 Jahre zum Beweis der Untauglichkeit der «Methode PCR-Test» bzgl. des Nachweises einer Covid-19-Erkrankung.

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