Bundesgesundheitsministerium – schwere Nebenwirkung nach einer COVID19-Impfung 1/5000 – Amtshaftung?

Das Bundesgesundheitsministerium teilt auf Twitter mit, dass eine von 5000 Impfungen zu Schweren Nebenwirkungen führt. Bei schweren Nebenwirkungen handelt es sich nicht um wenige Tage außer Gefecht oder Hautrötungen an der Einstichstelle, sondern Schwere Nebenwirkungen sind solche, die tödlich oder lebensbedrohlich sind. Man bedenke dabei, die 4. Dosis hat zurzeit KEINE Zulassung. Auch keine Notfallzulassung.

Die Berliner Zeitung berichtet, dass die genannte Zahl von 1/5000 falsch ist, denn im Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) heißt es: „Die Melderate betrug für alle Impfstoffe zusammen 1,7 Meldungen pro 1000 Impfdosen, für schwerwiegende Reaktionen 0,2 Meldungen pro 1000 Impfdosen.“ Die PEI-Angaben beziehen sich demnach auf einzelne Impfdosen, nicht auf geimpfte Personen. Und kommt zu dem folgenden Ergebnis.

Damit liegt das Risiko für schwere Nebenwirkungen nicht bei 1 zu 5000, sondern deutlich höher. Bei grundimmunisierten Menschen je nach Impfstoff also bei bis zu 1 zu 2500, bei Geboosterten bei bis zu 1 zu 1667 und bei vierfach Geimpften sogar bei bis zu 1 zu 1250. Das Bundesgesundheitsministerium korrigierte die Falschmeldung, nachdem mehrere Twitter-User darauf hingewiesen hatten.

Dabei hat der Bundesgesundheitminister, Karl Lauterbach, so lange wie möglich von einer nebenwirkungsfreien Impfung gesprochen:

Stimmt. Und zusätzlich geht es darum, weshalb eine Minderheit der Gesellschaft eine nebenwirkungsfreie Impfung nicht will, obwohl sie gratis ist und ihr Leben und das vieler anderer retten kann. Daher bin ich pessimistisch was freiwillige Opfer für den Klimaschutz betrifft

Bei diesem Sachverhalt spricht das Handelsblatt jetzt von der Möglichkeit der Amsthaftung:

Diese Kehrtwende des Gesundheitsministers war absolut notwendig. Juristisch bedeutet das einiges. Es könnte jetzt zu Amtshaftungsansprüchen gegen die Bundesrepublik Deutschland oder gegen einzelne Bundesländer kommen. Geschädigte könnten somit Schadensersatzleistungen erstreiten.

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