Strafrichter legt Verfassungsbeschwerde ein und begründet dies im Interview
Pieter Schleiter, Strafrichter am Landgericht Berlin, hat Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. "Grundrechte sind vor allem für Krisenzeiten da", zeigt Schleifer sich im Interview mit der Tageszeitung Die WELT vom 12. März 2021 überzeugt. Das MÄSSIGUNGSGEBOT ist auch für ihn bindend, sein Engagement sei aber durch das Recht und auch durch seine Vorgesetzten gedeckt.
Aus dem Interview, das sich hinter der Bezahlschranke befindet ( https://www.welt.de/kultur/plus227776037/Corona-Verfassungsklage-Es-handelt-sich-um-ein-rechtliches-Nullum.html) , folgende Auszüge:


"Ich halte mich an die Regeln, auch wenn sie meiner Ansicht nach letztlich nicht wirksam sind. Nach meiner Auffassung handelt es sich um ein rechtliches Nullum. Aber ich bin Richter und finde auch, dass es einen Eigenwert hat, Gesetze zu befolgen. Wenn alle sagen würden, ich halte das alles für null und nichtig, hätten wir Anarchie."

"Das, was uns jetzt auferlegt ist, befindet sich noch nicht in dem Bereich, wo eine Art Widerstandsrecht gegeben wäre. Wenn die Rechtslage in zwei oder drei Jahren noch so wäre wie jetzt, müsste man sich neue Gedanken machen."

"Als die ersten Zahlen rauskamen, Anfang April, habe ich gesehen, dass zum Zeitpunkt des Lockdowns am 22. März der R-Wert schon wieder unter eins gesunken war. Ich dachte, das kann doch nicht wahr sein – und die Politik verkauft uns den Lockdown als zwingend, um die exponentielle Ausbreitung zu unterbinden. Ich habe dann alles gelesen, was mir in die Hände kam, und versucht, die Sachen zu verstehen. Und ich fing an, erste Aufsätze und Kommentare zu lesen, juristische Sachen. Für mich war entscheidend: Wie geht die Politik mit den Tatsachen um? Wie transparent handelt sie? Wird die ganze Bandbreite von möglichen Sachverständigen abgebildet? Nur wenn man alle Seiten hört, kann man sich eine Meinung bilden."

In "der deutschen Pandemiepolitik waren von Anfang an im Wesentlichen nur zwei Bereiche durch Berater abgedeckt, die gehört wurden und deren Votum auch ernst genommen wurde: der medizinische und der virologisch-epidemiologische. Wo waren die Soziologen, die Psychologen, die Wirtschaftswissenschaftler, die Juristen?"

"Bereits am 2. April 2020 gab es ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, also des eigenen Hauses. Bei verständiger Lektüre kommt es zu dem Ergebnis, dass die damaligen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, welche Grundlage für weitreichende Eingriffe waren, verfassungswidrig sind. Am 9. September gab es eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages, auch mit Stellungnahmen der Professoren Thorsten Kingreen, Ferdinand Wollenschläger und Michael Elicker. Kingreen und Elicker haben dezidiert dargelegt, dass verfassungswidrig ist, was gerade stattfindet. Nur Wollenschläger war wenig konkret und hat nicht kritisch Stellung bezogen. Bei der nächsten Anhörung am 12. November zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes waren dann die beiden Kritiker Kingreen und Elicker schon nicht mehr da, dafür wieder Wollenschläger. Bei dieser Anhörung sind auch zwei mutige Frauen aufgetreten: Andrea Kießling und die Professorin Anika Klafki. Die haben auch beide gesagt: Ja, verfassungswidrig, wie die weit überwiegende Mehrheit der insgesamt angehörten Staatsrechtler. Als es Anfang Januar in der Bund-Länder-Konferenz um die Verlängerung des harten Lockdowns ging, wurden als Sachverständige allerdings nur Mediziner, Epidemiologen und Physiker gehört." 

Man müsse sich folgende Fragen stellen: "Haben die politischen Akteure sich ihre Meinung abschließend gebildet und sind nicht mehr offen für Neues? Oder ist es ihnen schlicht egal? Beides wäre bedenklich. Wir operieren ja nicht im rechtsleeren Raum. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich eine Verfassung gegeben. Und Grundrechte sind vor allem für Krisenzeiten da. Im Alltagsleben sind sie eher ein gutes Gerüst, um Feinheiten in der Rechtsprechung auszuarbeiten."

"Aber es gibt eben nicht das Supergrundrecht Leben. 83 Millionen Menschen haben in Deutschland als Grundrechtsträger eine Vielzahl von Bedürfnissen. Diese sind durch einen ganzen Kanon an Grundrechten geschützt. Diese Rechte sind auch Abwehrrechte gegenüber dem Staat. Wenn der Staat darein eingreifen möchte, muss er das immer legitimieren. Es muss eine Güterabwägung stattfinden bei widerstreitenden Grundrechtsinteressen. Ich möchte meine Familie sehen, ich möchte mein Geschäft öffnen – auch das sind Grundrechte. Die Frage, ob eine Maßnahme verfassungsgemäß ist, kann man nicht einseitig an ein oder zwei Grundrechten festmachen. Durch die Pandemiebekämpfung sind über 80 Prozent aller Grundrechte betroffen. Die müssen alle abgewogen werden, und diese Abwägung sehe ich nicht. In den Begründungen der Verordnungen steht fast immer nur, dass das Pandemiegeschehen dynamisch ist und man verhindern muss, dass sich das Virus ausbreitet. Dabei ist noch nicht einmal klar, ob die Maßnahmen wirklich dem Gesundheitsschutz dienen. Dass mit der Arbeitslosigkeit immer auch die Suizidrate steigt, dass sich fehlende Schulbildung auf die Lebenserwartung von Kindern auswirkt – auch das sind Gesichtspunkte, die man in die Waagschale werfen müsste. Erst dann kann man die Rechnung aufmachen. Der verfassungsrechtlich zwingende Ausgleich der Grundrechte untereinander kennt kein „Whatever it takes“."

"Wenn man den grundgesetzlichen Maßstab des Parlamentsvorbehalts anwendet, dann ist völlig klar, dass das, was wir gegenwärtig erleben, verfassungswidrig ist."

Zum Parlamentsvorbehalt: "Die wirklich bedeutsamen Grundrechtseingriffe müssen vom Parlament beschlossen werden, weil das Parlament das höchste Organ in unserem Staatsgebilde ist. Wir wählen das Parlament, von da aus geht die demokratische Legitimation weiter. Die zentralen Fragen müssen dem Parlament vorbehalten bleiben."

"Die Eingriffe sind so flächendeckend und tiefgreifend, dass das nicht einfach der Verordnungsgeber regeln darf, also die Exekutive. Der ganze Prozess der Rechtsetzung ist darauf angelegt, pluralistisch zu sein. Dafür steht die Diskussion im Parlament, dafür stehen die Lesungen."

"Die konkrete Gewichtung der Grundrechte, die Abwägung, die ja ganz zentral ist, dürfen die Parlamente nicht als Blankettermächtigung dem Verordnungsgeber überlassen. Man könnte dem Bundestag und den Landtagen deshalb spiegelbildlich zum Verhalten der Exekutive ebenso einen Verstoß gegen die Verfassung vorwerfen."

"Und ich würde argumentieren, dass alle Organe und Gremien, die verfassungsmäßig berufen sind, eine Handlungspflicht haben, Verfassungsverletzungen zu vermeiden."

"Es gibt Vorschriften im Grundgesetz für verfassungsrechtliche Notstände. (...) Momentan kommen wir unter Umgehung dieser Vorschriften zu einem ähnlichen Ergebnis. Die Rechtswirklichkeit ähnelt der einer Notstandsverfassung, aber unter Unterlaufen des gesetzlichen Gefüges."

"Ich gehe von der Verfassung aus, und die Grundrechte sind den Menschen zugesprochen. Die Beweislast für die Gefährlichkeit trifft denjenigen, der die Grundrechte einschränken möchte. Eine Verdachtseinschränkung als absolute Ausnahme ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr legitim."




Schleiter, der eigentlich nur einen Artikel schreiben wollte, begann zu recherchieren. Er habe "Akteneinsicht beantragt, um zu schauen: Welche Gutachten liegen vor? Welche Stellungnahmen wurden eingeholt? Ist es wirklich so, dass alle Grundrechte beachtet wurden? Ich habe im Spätsommer 2020 beim Bundeskanzleramt, beim Gesundheitsministerium des Bundes und von Brandenburg und bei der Senatorin für Gesundheit in Berlin Anfragen nach den Informationsfreiheitsgesetzen eingereicht. (...) Ich musste mehrfach anfragen, und dann kamen E-Mails mit dem Hinweis, die Mitarbeiter seien mit der Bewältigung der Pandemie zu beschäftigt, um die Fragen zeitnah zu beantworten. (...) Das Bundeskanzleramt schickte mir (...) im Wesentlichen nur Informationen, die bereits der Presse zu entnehmen sind(...). Als ich merkte, dass da eine Mauerhaltung bestand, als ob dort Geheimwissen verwaltet würde, machte es irgendwann klick, und ich dachte: Schreibst du doch eine Verfassungsbeschwerde, um das überprüfen zu lassen."

"Es gibt drei Szenarien. Entweder die Verfassungsrichter sagen, sie nehmen die Beschwerde gar nicht zur Entscheidung an oder bewerten sie als unzulässig. In dem Fall hätte unser Rechtsstaat wirklich ein Problem. Nicht weil meine Beschwerde so gut wäre, sondern weil ich etwas vorgelegt habe, das eine so hohe gesellschaftliche Relevanz hat, dass man da nicht weggucken kann. Dann könnten die Richter sagen, alles richtig, die Maßnahmen müssen sofort alle aufgehoben werden – aber das kann ich mir beim besten Willen auch nicht vorstellen. Das Bundesverfassungsgericht ist ein kluges Gericht, das immer eine Folgenbetrachtung macht: Was würde es für die Zukunft bedeuten, wenn die Corona-Politik ohne Übergangsfrist für nichtig erklärt wird? Dann bricht alles in sich zusammen. Für realistisch und sinnvoll halte ich eine dritte Option. Karlsruhe könnte sagen: Ja, die Sachverhaltsaufklärung weist durchgreifende Mängel auf, der Parlamentsvorbehalt wurde missachtet, die Bund-Länder-Konferenz ist in dieser Form verfassungswidrig, und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wurde verletzt – wir müssen nachbessern. Wir auferlegen den Beteiligten – das wären dann Bund und Länder – bis zum Soundsovielten, die Rechtslage entsprechend unserer Entscheidung anzupassen."

"Entscheidend ist die Frage: In welcher Gesellschaft wollen wir leben? In einem Sicherheitsstaat, um es euphemistisch zu formulieren? Oder in einem freiheitlichen Staat, wo ein differenziertes Ausbalancieren zwischen den einzelnen Grundrechten gegeben ist – und wo die Freiheit eine erhebliche Betonung hat? Ich persönlich möchte lieber in dem zweiten Staat leben."

"Es gibt Stimmen, die sagen, man kann mit ihr auch von der Marktwirtschaft abkehren, es wäre auch eine Planwirtschaft denkbar mit sozialistischen Zügen"

"Ich muss natürlich das Mäßigungsgebot beachten. Aber ich fühle mich von meinem Arbeitgeber auf sehr positive Weise in Schutz genommen, auch gegen Angriffe von außen. Das Gericht hat klargestellt, dass ich als Richter meine private Meinung äußern darf."

"Intern wissen wir, dass viele Kollegen deutlich kritischer sind, als dies nach außen sichtbar wird."

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