Prof. Dr. Stefan Homburg – Corona-Rückschau
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Das OVG hätten die Bestimmung der Brandenburger Eindämmungsverordnung, wonach auf den Attesten die Diagnose und die daraus folgenden Gründe für die Befreiung von der Maskenpflicht vermerkt sein muss, im Eilverfahren außer Vollzug gesetzt.