Bundesregierung bricht Versprechen der Gleichbehandlung von Geimpften und Nicht-Geimpften

Das OVG hätten die Bestimmung der Branden­burger Ein­dämmungs­verordnung, wonach auf den Attesten die Diagnose und die daraus folgenden Gründe für die Befreiung von der Masken­pflicht vermerkt sein muss, im Eil­verfahren außer Vollzug gesetzt.

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