Ehemaliger Richterbundpräsident „entsetzt“ über geplante Gesetzesänderung

Jens Gnisa ist entsetzt. Das hat juristische, verfassungsrechtliche Gründe. Aber auch Gründe, die in den praktischen Konsequenzen der von der Bundeskanzlerin geplanten Veränderungen liegen.

Alle öffentlichen Veranstaltungen inklusive Gottesdienste, geplante Konfirmationen, Familienfeiern usw. wären einer willkürlichen Regel unterworfen, die zudem vom Inzidenzwert abhängt, der allein durch vermehrte Testungen nach oben getrieben werden kann und wird.

Es wäre kein Brücken-, sondern ein Dauerlockdown zu erwarten, zitiert die Berliner Zeitung den Direktor des Bielefelder Amtsgerichts.

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