Bundesverfassungsgericht : Karlsruhe: Pflege-Impfpflicht ist zulässig – Beschluss war ohne Anhörung schon am 27. April 2022 gefällt

Die Impfpflicht für Pflegekräfte ist verfassungsgemäß. Das hat das BVerfG entschieden. Der Schutz vulnerabler Gruppen wiege schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte.

Die Stellungnahme der RAin Rohring ist aussagekräftig, so dass wir an dieser Stelle keine eigene Beurteilung vornehmen.

Weitere Beiträge