Bundesgericht sieht Versäumnisse der Kassenärztlichen Vereinigungen von Impfdaten und ins­be­son­de­re Ne­ben­wir­kun­gen

Im Pro­zess um die Co­ro­na-Impf­pflicht bei der Bun­des­wehr hat das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt Ver­säum­nis­se der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gun­gen (KV) bei der Über­mitt­lung von Impf­da­ten fest­ge­stellt. Laut In­fek­ti­ons­schutz­ge­setz sind die KV ver­pflich­tet, sämt­li­che Daten und ins­be­son­de­re Ne­ben­wir­kun­gen an das Paul-Ehr­lich-In­sti­tut und das Ro­bert-Koch-In­sti­tut zu mel­den. Dies ist laut Senat nicht um­fang­reich genug er­folgt…

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