Das RKI stellt fest:
Mit verbreitetem Auftreten der Omikron-Variante zeigt sich, dass die Fähigkeit dieser Variante eine bedrohliche Erkrankung hervorzurufen, weniger schwerwiegend ist im Vergleich zu den vorherigen vorherrschenden Varianten. Ab Donnerstag, 3. März 2022 um 0:00 Uhr, gelten daher mit Inkrafttreten der „Dritten Änderungsverordnung der Coronavirus-Einreiseverordnung“ keine Staaten/Regionen mehr als Hochrisikogebiete.